Ab sofort haben Sie bei uns die Möglichkeit, ihr Fahrzeug täglich zur Hauptuntersuchung zu bringen. Wir prüfen von Montag bis Freitag !

 

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Die Hauptuntersuchung an Kraftfahrzeugen nach § 29 StVZO ist eine hoheitliche Tätigkeit. Sie dient allein dem Schutz der Allgemeinheit, sprich dem Schutz von Leib und Leben. Sie ist eine zerlegungsfreie Sichtprüfung sowie eine Funktions- und Wirkprüfung der für die Verkehrssicherheit relevanten Bauteile und Systeme am Kraftfahrzeug dar. Der Sachverständige führt daher bei allen Fahrzeugen die Prüftätigkeit ohne Montage- und Zerlegungsarbeiten durch.

 

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Es werden alle relevanten Prüfpunkte untersucht. Das sind zum Beispiel:

  1. Ausrüstung: Kennzeichen, Spiegel, Hupe, Tacho

  2. Beleuchtungseinrichtungen: Scheinwerfer, Abblendlicht, Fernlicht, Brems-, Schluss-, Parkleuchten

  3. Bremsanlage: Wirkung, Pedalweg, Dichtigkeit, Bremsleitungen und -schläuche, Bremstrommeln und -scheiben, Bremsbeläge

  4. Bereifung/Räder: Schäden an Reifen oder Felgen, Profiltiefe

  5. Fahrgestell und Karosserie: Bruch, Riss, Korrosion an tragenden Teilen, Unterfahrschutz, Stoßdämpfer, Radlager, Achskörper, Ölverlust

  6. Feuersicherheit der Kraftstoff-/Gasanlage und der elektrischen Leitungen

  7. Abgas- und Geräuschverhalten der Auspuffanlage

  8. Leichtgängigkeit, Spiel und Funktion der Lenkanlage

 

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Wir haben bei Bedarf täglich Prüftermine für Sie. Die notwendigen Durchsichten vor der Prüfung nehmen wir selbstverständlich auch für Sie vor.

 

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